"Die Grenzen meiner Sprache sind die Grenzen meiner Welt." Ludwig Wittgenstein

Therapieangebot

Dysphonie / Stimmstörung


Neurologische
Sprach- und Sprechstörung


Dysphagie / Schluckstörung


Facialisparese / Gesichtslähmung


Orofaciale Dysfunktion /
Myofunktionelle Störung


Phonetische oder Phonologische Artikulationsstörung


Näheres zum Therapieangebot finden Sie hier.

Impressionen

Schritte zur Therapie

1. Fachärztliche Verordnung (Überweisung)

  • Ärztliche Diagnose
  • Art der Behandlung (logopädische Therapie)
  • Anzahl und Dauer der Einheiten (10x á 60 Minuten)
  • Wünschen Sie einen Hausbesuch, muss dies bereits auf der Verordnung vermerkt sein.

2. Chefärztliche
Bewilligung

Muss vor der zweiten Therapieeinheit erfolgen, da es Voraussetzung für die anteilsmäßige Rückerstattung der Therapiekosten ist.

3. Persönliche Kontaktaufnahme

Die Terminvergabe erfolgt durch persönliche Vereinbarung. Zum Kontaktformular gelangen Sie hier.

Tarife

Als Wahltherapeutin orientieren sich meine Tarife nach den Empfehlungen des Verbandes für LogopädInnen OÖIn der Zeitangabe sind direkte Leistungen (Diagnostik, Therapie, Beratung) und indirekte Leistungen (Dokumentation, Therapieplanung) enthalten.

Logopädische Erstsitzung

60 min. Dauer

104,00 €

Logopädische Folgesitzung

60 min. Dauer

104,00 €

Logopädische Folgesitzung

45 min. Dauer

78,00 €

Logopädische Folgesitzung

30 min. Dauer

52,00 €

Hausbesuchspauschale

je Hausbesuch

50,00 €

Amtliches Kilometergeld

je gefahrenen km

0,42 €


Kostenrefundierung

Als Wahllogopädin aller Kassen arbeite ich auf Refundierungsbasis. Nach Ende der Therapie, oder nach zehn Therapieeinheiten, erhalten Sie von mir die Honorarnote, welche Sie gemeinsam mit der bewilligten Verordnung an Ihre Krankenkasse schicken. Ihre gesetzliche Krankenkasse rückerstattet zwischen 50% und 70%. Sollten Sie eine private Zusatzversicherung haben, übernimmt diese größtenteils den Rest des Honorars.


Terminabsage/ -verschiebung

Ich reserviere mir Ihren Termin nur für Sie. Bereits vereinbarte Termine können daher bis spätestens 24 Stunden vor Behandlungsbeginn telefonisch, per SMS oder E-Mail abgesagt oder verschoben werden.

Ich bitte um Verständnis, dass bei kurzfristigen Absagen oder Versäumen die Therapiestunde dennoch in Rechnung gestellt wird. Diese Kosten können beim Krankenversicherungsträger nicht geltend gemacht werden.

Bei zu spät kommen zur Therapie, kann die versäumte Zeit nicht nachgeholt werden.

Sie haben weitere Fragen?

Kontaktieren Sie mich persönlich. Ich werde zeitnah auf Ihre Anfrage zurückkommen und mich bei Ihnen melden.